30. September 2024 | 16:24 Uhr
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Unsicherheit über DRSF-Erstattung bei FTI-Baustein-Buchungen

Nach einem Bericht der Zeitschrift Touristik Aktuell herrscht weiterhin Unsicherheit bei Reisebüros bezüglich der Erstattung von FTI-Bausteinbuchungen nach der Insolvenz des Reiseveranstalters. Besonders fraglich ist, ob der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) diese Buchungen als Pauschalreisen anerkennt und erstattet.

Sri Lanka Elefanten im Fluss Foto iStock Givaga

Bei einer hochpreisigen Gruppenreise eines Reisebüros nach Sri Lanka, die aus verschiedenen FTI-Reisebausteinen bestand, sieht der DRSF offenbar keine Erstattungspflicht

Wie die Fachzeitschrift Touristik Aktuell berichtet, geht es beispielsweise um eine hochpreisige Sri-Lanka-Gruppenreise, die ein Reisebüro für seine Kunden aus verschiedenen FTI-Reisebausteinen gebucht hatte. Vom DRSF erhielten weder das Reisebüro noch die betroffenen Kunden bisher für die Rückzahlung eine Rückmeldung, dass sie mit einer Rückerstattung rechnen können. Stattdessen wurde ihnen vom Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass es sich in diesem Fall um Einzelleistungen handele, die nur über die Insolvenzmasse geltend gemacht werden könnten.

Viele Reisebüros befürchten dem Bericht zufolge, dass der DRSF Bausteinbuchungen nicht als Pauschalreisen anerkennen könnte. Dies betrifft vor allem Buchungen, die über das System FTI 360 getätigt wurden, da die Leistungen aus technischen Gründen in getrennten Rechnungen ausgewiesen wurden. Rechtsanwalt Florian Dukic hingegen argumentiert, dass diese Bausteinbuchungen gemäß §651a BGB als Pauschalreisen gelten würden, wenn sie für dieselbe Reise gebucht und vom selben Anbieter zusammengestellt wurden. Der DRSF hat sich bisher nicht offiziell zu der Fragestellung geäußert.

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