Auch bei Streik haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung
Ein Streik ist für den Europäischen Gerichtshof kein "außergewöhnlicher Umstand". Deshalb haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug wegen einer Arbeitsniederlegung ausfällt. Eine Airline, deren Beschäftigte für bessere Arbeitsbedingungen streikten, könne nicht behaupten, sie habe keinerlei Einfluss darauf, so der EuGH. Geklagt hatte ein Mann, dessen Eurowings-Flug streikbedingt gestrichen wurde. Aero