Das Oberlandesgericht Köln weist die Berufung von Eurowings zurück und gibt damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Airline dürfe Flugreisen, deren Emissionen mit einer Zuzahlung für Waldschutzprojekte oder Beimischung von nachhaltigerem Treibstoff kompensiert werden, nicht als CO2-neutral bewerben.