Airline muss Mehrkosten nicht ersetzen
Die Passagiere hatten Economy-Tickets für die Strecke Mallorca – München. Ihr Flug fiel aus und sie kauften Business-Tickets für einen anderen Flug der Airline. Sie klagten auf Erstattung der Kosten, doch das Landgericht Landshut bestätigte nun ein Urteil des Amtsgerichts Erding: Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet sind, die Kosten zu übernehmen, wenn es einen zeitlich zumutbaren Ersatzflug gibt. Süddeutsche