Airlines müssen bei Falschbuchung entschädigen
Verweigern Airlines die Mitnahme von Passagieren, weil der Reisevermittler falsche Flüge gebucht hat, müssen Fluggesellschaften trotzdem die Reisenden für die verweigerte Beförderung entschädigen. Sie können dann wiederum den Mittler in Regress nehmen, urteilt das Amtsgericht Hamburg. Airliners