8. Februar 2019 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Airline muss über Flugzeitänderung informieren

Das Amtsgericht Nürnberg entschied, dass nach der Fluggastrechteverordnung eine Änderung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit erfolgen muss. Die Veröffentlichung des neuen Termins auf der Homepage reiche nicht aus. Wochenblatt

Anzeige