Das ändert sich ab Januar für Arbeitnehmer
Mit dem neuen Jahr gilt ein Mindestlohn von 9,82 Euro, der zur Jahresmitte auf 10,45 Euro erhöht wird. Azubis, die nächstes Jahr ihre Ausbildung beginnen, erhalten mindestens 585 Euro im Monat. Ab Juli müssen Arbeitnehmer den gelben Schein für die Krankmeldung nicht mehr selbst beim Arbeitgeber abgeben. Das geschieht digital durch die Krankenkasse. Und den Betriebsrat darf man ab 2022 schon mit 16 Jahren wählen. Frankfurter Rundschau