VUSR kritisiert Qualität vorvertraglicher Informationen
"Bisher liefern die Veranstalter weder korrekte Informationen, noch bestätigen sie im Agenturvertrag, dass sie für falsche und fehlende Informationen haften", so die Verbandsvorsitzende Marija Linnhoff. Sie ruft Reisebüros auf, die Handelsherren per Brief an ihre Pflicht zu erinnern, um im Ernstfall Schadensersatzforderungen zu vereinfachen.
Diese Maßnahme werde Reisebüros zwar nicht von der Haftung entbinden, räumt die VUSR-Frontfrau ein. Doch der Vertrieb könne sich auf diese Weise "Rückgriffsansprüche sichern", wenn etwa Kunden wegen fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gegen das Reisebüro vorgingen.
"Unser Ziel ist es, die Veranstalter dazu zu bringen, die ihnen gesetzlich auferlegten Pflichten auch umzusetzen", sagt Linnhoff. Denn wenn das Reisebüro fehlerhafte oder sogar keine Informationen aushändige, stehe es in der Haftung. Die umfangreicheren vorvertraglichen Informationen, etwa zu den Einreisebestimmungen im Reiseland, sind seit dem Inkrafttreten des neuen Reiserechts im Juli 2018 verpflichtend.
Nur Veranstalter hätten die Möglichkeit, die korrekten du vollständigen Informationen zu erstellen, glaubt die Verbandschefin. "Nur sie kennen ihre Angebote, die Gegebenheiten vor Ort und weitere Fakten", auf deren Grundlage die Infos zu produzieren seien. Der Verband hat dazu einen Musterbrief verfasst, den er auch Nicht-Mitgliedern hier zur Verfügung stellt.