8. April 2013 | 13:03 Uhr
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Schlägt ein Blitz in ein Flugzeug ein, muss die Airline fü

Schlägt ein Blitz in ein Flugzeug ein, muss die Airline für die Verspätung zahlen: Eine Fluggesellschaft wollte für eine dreistündige Verspätung nicht zahlen, weil es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handele. Das Amtsgericht Erding sah das aber anders. focus.de

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