Schlägt ein Blitz in ein Flugzeug ein, muss die Airline fü
Schlägt ein Blitz in ein Flugzeug ein, muss die Airline für die Verspätung zahlen: Eine Fluggesellschaft wollte für eine dreistündige Verspätung nicht zahlen, weil es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handele. Das Amtsgericht Erding sah das aber anders. focus.de