Sächsische Notverordnung zwingt Reisebüros zur Schließung
"Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister und andere müssen mit Ausnahme von Sparkassen und Banken für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben", heißt es in der Verordnung des Freistaates Sachsen, die vorerst bis zum 12. Dezember gilt. Der Verein Dresdner Reisebüros äußert in einem offenen Brief sein Unverständnis.
Konkret begründet wird die Schließung der Reisebüros in der Notverordnung nicht. Tatsache ist: Die Reisebüros können ihre Kunden bis auf weiteres nur noch am Telefon oder online beraten. Für den Einzelhandel in Sachsen gilt ansonsten eine 2G-Regelung, von der allerdings Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Tankstellen und der Großhandel für Gewerbetreibende ausgeschlossen sind.
Dementsprechend bezeichnen die betroffenen Dresdner Reisebüros die Maßnahmen als "willkürlich und diskriminierend": In ihrem offenen Brief an die Landesregierung heißt es: "Was wir nicht nachvollziehen können, ist die willkürliche und diskriminierende Anordnung zur Schließung unserer Geschäfte, während andere Ladenlokale, in denen die Kunden sogar Waren berühren/anprobieren dürfen, mit 2G-Regelung weiterhin geöffnet bleiben."
Reisebürobesuch als Gefahrenherd?
Reisebüros seien zumeist kleinere Ladenlokale mit eingeschränktem Publikumsverkehr, die adäquat zu
anderen Einzelhandelsgeschäften seit Monaten mit sehr guten Hygienekonzepten arbeiteten, so die betroffenen Unternehmer. Reisebüros arbeiteten zusätzlich mit Terminvergabe, wodurch der Kundenverkehr gezielt gesteuert werde, um eine Ansteckung und den Kontakt zu anderen Kunden zu vermeiden, schreibt der Verein weiter.
Die in Dresden ansässige Reisebürokooperation TSS will die angeordnete Schließung rechtlich prüfen lassen. Weil die Zentrale selbst keinen Antrag darauf stellen darf, soll das Reisebüro Wintraken Flugcenter in Dresden mit der auf Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei BSB Quack Gutterer die Verordnung überprüfen lassen. Die Kooperation übernimmt dafür die Verfahrenskosten.