12. Juli 2024 | 14:38 Uhr
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Jurist sieht keine Chance für Provisions-Rückforderung

Der Insolvenzverwalter von FTI könne ausgezahlte Provisionen für abgesagte Reisen nicht von Reisebüros zurückfordern, erklärt der Reiserechtler Ernst Führich. Das Thema hatte nach der Pleite des Veranstalters für Aufregung gesorgt.

Icon Recht

Die Pleite von FTI hat den touristischen Vertrieb in den vergangenen Wochen kräftig durchgeschüttelt. Verunsicherte oder verärgerte Kunden, verlorene Provisionen und nicht zuletzt eine Menge Mehrarbeit hielten den Counter in Atem. Hinzu kam die Warnung, der FTI-Insolvenzverwalter Axel Bierbach könnte bereits ausgezahlte Provisionen für nunmehr abgesagte Reisen zurückfordern, um sie der Insolvenzmasse des Unternehmens zuzuführen.

Eine Reihe von Akteuren, darunter VUSR-Chefin Marija Linnhoff, hatten in dieser Angelegenheit bereits Entwarnung signalisiert. Nun meldet sich Reiserechtler Ernst Führich mit einer persönlichen Rechtseinschätzung zu Wort. Darin erklärt er, nach § 87a Absatz 3 des Handelsgesetzbuches behalte das Reisebüro als Handelsvertreter nach einer Buchung des Reisenden seinen Provisionsanspruch, wenn die Reise aus Gründen nicht angetreten wird, die der Reiseveranstalter zu vertreten hat.

Als Handelsvertreter vor Ansprüchen des Handelsherrn geschützt 

Dies gelte auch für das "ihm zurechenbare Risiko seiner eigenen Insolvenz wegen seines Unternehmerrisikos". Wichtig sei, dass diese Regelung zwingend sei. Das wirtschaftlich unterlegene Reisebüro sei als Handelsvertreter damit vor dem insolventen Reiseveranstalter als Geschäftsherrn geschützt, so Führich. Daher könne der Insolvenzverwalter bereits ausbezahlte Provisionen nicht zurückfordern.

Mehr noch: "Nicht ausbezahlte Provisionen müssen an Reisebüros noch geleistet werden, da mit der Buchung die Reisevermittlung erfolgreich abgeschlossen ist", schreibt der Reiserechtler. Ob das passiert, ist freilich fraglich. Wahrscheinlicher ist wohl, dass sich Reisebüros in der Schlange der Gläubiger, die Ansprüche an die insolvente FTI Group haben, hinten anstellen müssen.

Christian Schmicke

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