Bentour
27. April 2021 | 16:34 Uhr
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Große Verwirrung um Flughafenanreise bei Ausgangssperre

Juristen, Ordnungsbehörden und Reiseanbieter sind offenbar weiterhin unschlüssig, ob die An- und Abreise zum und vom Flughafen bei touristischen Reisen zwischen 22 und 5 Uhr erlaubt ist oder nicht. Die Airlines wälzen die Entscheidung auf ihre Kunden ab.

Ausgangssperre leere Straße Nacht Foto iStock Dennis Gleiss

Ob Touristen während der nächtlichen Ausgangssperre zum Flughafen fahren dürfen, bleibt unklar

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Eigentlich war die Ansage aus dem Bundesinnenministerium klar. "Wer in der Zeit zwischen 22 und fünf Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen", erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Nachzuverfolgen ist die Aussage bei "Twitter". Forderungen des Luftfahrtverbandes BDL und des DRV, Ausnahmen von der Ausgangssperre für Anreisen zu Flughafen zwischen 22 und 5 Uhr ausdrücklich einzuräumen, blieben bislang ungehört.

Unterdessen bleibt die universelle Gültigkeit der Aussage umstritten. So erklärte der Würzburger Rechtsanwalt und Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht, Kai Rodegra, am Dienstag im "Morgenmagazin" der "ARD", nach seiner Auffassung sei die An- und Abreise zum und vom Flughafen während der Zeit der Ausgangssperre für gebuchte Reisen rechtmäßig. Der Flug müsse nicht umgebucht werden. Und auf Facebook berichtet eine Reisebürochefin aus Nordrhein-Westfalen, ihr Anruf beim Ordnungsamt habe in dieser Frage zu demselben Ergebnis geführt.

"In der Verantwortung des Reisenden"

Auch die Airlines tun wenig, um das Dilemma aufzulösen. So erklärte Lufthansa am Montag, grundsätzlich liege es "in der Verantwortung des Reisenden, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen". Condor erklärt auf Anfrage, es gebe "viele Ausnahmen, die es erlauben, dass man sich auch in einem Gebiet mit einer Inzidenz über 100 in dem Zeitraum von 22  bis 5 Uhr draußen aufhält". Man bitte die Kunden, "die geltenden Reglungen und etwaigen Ausnahmen für ihren Flug zu prüfen".

Während Lufthansa nach eigenem Bekunden „derzeit keine kurzfristigen Flugplananpassungen avisiert", berichtet Condor, man prüfe "einzelne Flugzeitenanpassungen". Auch Aida Cruises hat für Flüge zu den aktuellen Kanaren-Kreuzfahrten die Flugzeiten geändert, damit Passagiere sich außerhalb der Ausgangssperre zum Flughafen bewegen können.

Für die Reisebüros ist die derzeitige Gemengelage eine äußerst unerfreuliche Angelegenheit. Dementsprechend machen die Reiseprofis ihrem Ärger in Social Media Luft. "Was ist besser – die Leute schlafen ab 21:55 Uhr am Flughafen und fliegen um 5, oder sie fahren zum Flughafen um 2 und fliegen dann um 5? Wo ist die Ansteckung geringer?", schreibt einer. Ihnen bleibt wenig anderes übrig, als sich bei den örtlichen Behörden nach deren Auslegung der Rechtslage zu erkundigen und zu hoffen, dass deren Einschätzung von Vertretern anderer Kreise oder auch Bundesländer geteilt wird.

Christian Schmicke