15. März 2024 | 14:23 Uhr
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Frist für Schlussabrechnung bei Corona-Hilfen verlängert

Bund und Länder haben sich im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz auf eine erneute Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen können demnach noch bis zum 30. September eingereicht werden. Außerdem soll das Verfahren vereinfacht werden.

Geld Corona Foto iStock K_E_N

Bis Ende September können Unternehmen ihre Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen einreichen

Mit der Fristverlängerung gebe das Bundeswirtschaftsministerium den "prüfenden Dritten", also in der Regel Steuerberatern, mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Deren Berufsorganisationen hatten eine solche Fristverlängerung angemahnt.

Nach Aussage von Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, soll zudem der Prüfprozess vereinfacht und beschleunigt werden. Damit entlaste man die Kanzleien, erhöhe die Qualität der digital einzureichenden Angaben und beuge so auch "etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vor". Unter anderem sollen die Behörden von standardisierten Katalogabfragen absehen und die Steuerberater haben nun mindestens 21 Tage Zeit zur Bearbeitung eventueller Nachfragen oder von Beleganforderungen.

Prozedur soll vereinfacht werden

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, also Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, waren zwischen Juni 2020 und Juni 2022 Unternehmen und Selbsständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro an Bundesmitteln unterstützt. In einem beispiellosen Kraftakt durch Bund, Länder und prüfende Dritte konnte so in der Pandemiezeit vielen Unternehmen schnell geholfen und zahlreiche unternehmerische Existenzen gesichert werden.

Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, war sie meist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt worden. Dabei war von vornherein konzeptionell ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen, um den es nun geht.

Christian Schmicke

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