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13. März 2025 | 19:46 Uhr
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Debatte um Rückvergütungen köchelt weiter

Das Thema Rabatt beschäftigt die Reisebranche weiterhin. Umstritten ist, ob es sich dabei eher um ein reines Ärgernis oder um ein existenzielles Problem für den stationären Vertrieb handelt. Eine Bestandsaufnahme.

Rabatt

Prozente auf Kosten der eigenen Provision? Nicht so selten, wie die meisten Reisebüros es sich wünschen

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Dass die Frage der Legitimität von Rabatten und Rückvergütungen, die der Vertrieb Kunden auf Kosten der eigenen Marge gewährt, die Reisebüros umtreibt, wurde zuletzt anhand der Resonanz auf eine Reise-vor9-Umfrage zu diesem Thema deutlich. Rund 800 Reisebürovertreter beteiligten sich daran.

Jüngster Dreh- und Angelpunkt der Debatte ist ein nicht mehr ganz neues Urteil des Landgerichts Düsseldorf zu einer Auseinandersetzung zwischen Aida Cruises und dem Dienstleister S-Markt, der für die Sparkassen-Finanzgruppe tätig ist und mit Rückvergütungen warb. Die Reederei mahnte das Unternehmen zunächst ab und kündigte dann den Agenturvertrag zu Ende Februar 2019. Der Fall landete vor Gericht.

Einschränkung des Wettbewerbs?

S-Markt hatte zwischen 2014 und Februar 2019 rund vier Millionen Euro Umsatz mit Aida-Reisen verbucht und klagte – wie sich im vergangenen Oktober herausstellte zunächst mit Erfolg – gegen die Kündigung des Agenturvertrags, der wiederum regelt, dass die Gewährung von Rückvergütungen an Kunden untersagt ist. In der Urteilsbegründung, die zuerst das Fachportal FVW aufspürte, heißt es, das Verbot der Provisionsweitergabe verstoße gegen Paragraph 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Danach seien "Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten".

Marija Linnhoff, Chefin des Reisebüroverbandes VUSR, schlägt zum wiederholten Male Alarm. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf zur Unwirksamkeit der Aida-Kündigung habe "weitreichende Folgen für die gesamte Touristikbranche", schreibt sie. Es bestätige, dass das pauschale Verbot von Rückvergütungen wettbewerbsbeschränkend und damit nicht mit dem geltenden Kartellrecht vereinbar sei. "Sollte dieses Urteil in weiteren Instanzen Bestand haben, könnte es grundlegende Veränderungen für die aktuellen Provisionsmodelle und die Preisbindung in der Branche nach sich ziehen", so Linnhoff. 

Preishoheit in Gefahr?

Die Entscheidung zeige "deutlich, dass das bisherige System der Preisbindung keineswegs unantastbar ist". Falls das Urteil bestätigt werde, drohe "eine tiefgreifende Neuordnung der Provisionsstrukturen mit ungewissen wirtschaftlichen Folgen für viele Reisebüros", schreibt sie in einer VUSR-Gruppe auf der Plattform Facebook.

Aida Cruises will nach eigenem Bekunden den Rechtsweg weiterverfolgen. Zudem sieht die Reederei laut Vertriebschef Alexander Ewig keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem weiteren Verlauf des Verfahrens und dem Handelsvertreter-Status des Reisebüros, den Linnhoff im Falle einer rechtswirksamen Niederlage in Gefahr sieht.

Wie auch immer: In der Vergangenheit war gegen Rabatte und Rückvergütungen, die branchenfremde Player, aber auch Reisebüros ihren Kunden auf Kosten der eigenen Provision gewährten, kein Kraut gewachsen. Ob sich daran in absehbarer Zukunft etwas ändert, bleibt abzuwarten.

Christian Schmicke

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