Corona-Schlussabrechnung ist bis 15. Oktober möglich
Erhebung von Gästedaten bleibt wichtig
Die Abschaffung der Meldepflicht 2025 betrifft nur inländische Gäste. Beherbergungsbetriebe müssen weiterhin Daten von ausländischen Gästen sowie für Gästekarten und Kurtaxen erheben. Rund 42% der inländischen Übernachtungen entfallen auf Heilbäder und Kurorte. Hier mehr erfahren!
Die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September. Bis zum 15. Oktober gilt eine „technische Übergangsfrist“. Bis dahin können auf dem Portal die Abrechnungen eingereicht werden, berichtet der Deutsche Steuerberaterverband, dem entsprechende Informationen aus dem Wirtschaftsministerium zugingen. Deutscher Steuerberaterverband