ASR fordert Kundengeldabsicherung auch für Einzelleistungen
Präsident Jochen Szech (Foto) hält die Obergrenze von 110 Millionen Euro für die Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen für zu niedrig. Zudem kritisiert er die Sonderregelung für Großveranstalter, die ihre Kundengelder gegenseitig über den Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein (DRS) absichern und plädiert für einen gesetzlichen Schutz für Einzelleistungen.
Im Interview mit dem Fachblatt "FVW“ sagte Szech, das Modell des DRS, in dem sich TUI, DER Touristik und Deutsche Bahn zusammengeschlossen haben, sei "unter dem Kriterium der vollständigen Absicherung der Kundengelder ebenso nicht zukunftsfähig wie die Obergrenze von 110 Millionen Euro". Unter Wettbewerbsaspekten seien diese Sonderregelungen ohnehin schon immer kritikwürdig gewesen, weil die Konzerne pro Passagier nur einen Bruchteil des Betrages für die Absicherung hätten aufwenden müssen, den die Mittelständler zahlten. Dies sei der "willkürlichen Deckelung" geschuldet.
Verwundert zeigt sich der ASR-Präsident angesichts der "Aussagen einzelner Großveranstalter sowie einiger Politiker", dass eine Erhöhung der Haftungssumme über 110 Millionen Euro hinaus zwingend höhere Prämien für alle Reiseveranstalter mit sich bringen werde. Solche Spekulationen seien "völlig fehl am Platze". Denn es seien die großen Veranstalter, bei denen die Verbraucher bei einer eventuellen Insolvenz bisher nicht ausreichend abgesichert seien. "Diese müssen nachbessern, diese werden mehr bezahlen müssen – nicht der Mittelstand", erklärt Szech der "FVW".
Im Zuge einer Neuregelung warnt der ASR-Chef vor Schnellschüssen. Schließlich habe das System der Insolvenzabsicherung von Veranstaltern 25 Jahre lang "sehr gut funktioniert". Nun gelte es, zu ermitteln, ob die Versicherer das bisherige Modell zu marktgerechten Konditionen weitertragen wollten. Zudem müsse sich die Branche auf ein faires, transparentes Modell einigen, während es an der Bundesregierung liege, die "Schlechterstellung" der Reisenden zu beenden, die bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Reise gebucht hätten. Denn die Deckelung der Kundengeldabsicherung gebe es ausschließlich in Deutschland.