31. Mai 2024 | 07:00 Uhr
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Mailen

Wegen Gänsealarms vor Gericht

Sind laut schnatternde Gänse ein Reisemangel? Mit dieser elementaren Frage hat sich kürzlich das Amtsgericht München beschäftigt. Dabei ging es um eine Sizilien-Reise, bei der das gebuchte Hotel am Meer für die ersten zwei Tage überbucht gewesen war. Darum mussten zwei Damen im Ausweich-Hotel schlafen, was statt Strandes putzmuntere Gänse bot. Der Veranstalter zahlte eine Entschädigung von 230 Euro an das Duo zurück, die jedoch wollten mehr und klagten wegen der nervigen Schnatterer. Das Gericht gab dem Veranstalter Recht, die erste Zahlung sei ausreichend gewesen. ADAC