21. September 2016 | 11:00 Uhr
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Mailen

Lärmbelästigung

"Auf einer Kreuzfahrt müssen Reisende das Geräusch von Anker und Bugstrahlruder als schiffstypische Geräusche hinnehmen." Was die meisten Menschen als ganz selbstverständlich betrachten würden, musste das Amtsgericht Rostock in einem Urteil feststellen. Eine Frau hatte nämlich deshalb gegen eine Reederei auf Minderung des Reispreises um zwei Drittel geklagt. Die angebotenen 170 Euro waren ihr zu wenig – jetzt hat sie auch noch die Gerichtskosten an der Backe. Bild

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