"Bombiger Urlaub" endet bereits am Airport
Die Spielregeln sollten eigentlich bekannt sein, es gibt jedoch immer wieder Witzbolde, die am Flughafen nicht auf einen Scherz verzichten wollen. Und so antwortete ein Düsseldorfer Reisender auf die Frage nach dem Reisezweck, er freue sich auf einen "bombigen Urlaub". Trotz der folgenden Erklärungen, dass er mit "bombig" eigentlich "super" meinte, wurde ihm der Flug in die USA verwehrt. Der Mann klagte, der Fall landete vor Gericht, wo er Recht bekam. Für Flugticket, Bahn und Mietwagenkosten erhielt er 1.400 Euro. Eine unglückliche Wortwahl rechtfertige nicht die Transportverweigerung. Business Travel