27. Juni 2018 | 11:00 Uhr
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Zusatzentschädigung für verspäteten Ersatzflug

Wenn sich der Ersatzflug für einen annullierten deutlich verspätet, steht dem Passagier erneut eine Entschädigung zu. Diese Ausgleichszahlung muss laut Amtsgericht Frankfurt die Airline leisten, die den Ersatzflug durchführt. In dem Fall ging es um eine Flugreise von Frankfurt über Zürich und Johannesburg nach Durban. Ein mehrfacher Entschädigungsanspruch wegen gehäuften Annullierungen und Verspätungen auf verschiedenen Flügen stehe nicht im Widerspruch zur EU-Verordnung. Focus

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