3. Juli 2024 | 17:40 Uhr
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Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" nur unter Auflagen

Die Folgen des BGH-Urteils zur missbräuchlichen Verwendung des Begriffs "klimaneutral" in der Werbung erläutert Juristin Julia Schneider in einem Gastbeitrag auf der Webseite von Meedia. Unternehmen müssten strikt darauf achten, dass Werbung mit dem Schlagwort "klimaneutral" nur noch dann zulässig ist, wenn in der Werbung nachvollziehbar erklärt wird, wie die Umweltaussage genau zu verstehen ist. Zudem werde bis 2026 auf Grund einer neuen EU-Richtlinie Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" ganz verboten, soweit die Klimaneutralität auf einer Treibhausgaskompensation beruht. Meedia

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