Schadenersatz bei Abbruch von Flusskreuzfahrten
Laut Urteil des Amtsgerichts München steht Passagieren neben der Rückzahlung des anteiligen Reisepreises auch Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. In dem Fall ging es um einen Törn von Passau nach Amsterdam, der dort nie ankam und bei dem einiges schiefging. FVW