Reiseversicherung muss Ausschlussklauseln klar formulieren
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Reisekrankenversicherungen müssen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kunden verständlich darlegen, welche medizinischen Zustände zu einem Leistungsausschluss führen. Eine allgemein formulierte Klausel zu einem Ausschluss "bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand" ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) intransparent und daher unwirksam. NTV, BGH