14. August 2024 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Reiseversicherung muss Ausschlussklauseln klar formulieren

Icon Recht
Anzeige

Mitmachen und Thurgau-Flusskreuzfahrt gewinnen!

Möchten Sie selbst einmal mit Thurgau Travel eine idyllische Flusskreuzfahrt unternehmen? Dann nehmen Sie jetzt am exklusiven Gewinnspiel des Schweizer Flussreiseanbieters auf Counter vor9 und Reise vor9 teil. Zu gewinnen gibt es unter anderem eine achttägige Flusskreuzfahrt. Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen Sie lediglich zwei Fragen korrekt beantworten. Counter vor9

Reisekrankenversicherungen müssen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kunden verständlich darlegen, welche medizinischen Zustände zu einem Leistungsausschluss führen. Eine allgemein formulierte Klausel zu einem Ausschluss "bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand" ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) intransparent und daher unwirksam. NTV, BGH

Anzeige