Der Versicherungsexperte und Sachverständige Alexander Fritz rät beim Angebot von Wellness-Leistungen darauf zu achten, dass die Betriebshaftpflichtversicherung Risiken der Behandlung abdeckt. Erfolgen die Anwendungen durch eigenes Fachpersonal, müssen die Deckungssummen ausreichend hoch sein. Kommen Dienstleister zum Einsatz, muss geprüft werden, dass sie eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung für ihre Arbeit abgeschlossen haben. Tophotel