20. März 2015 | 18:07 Uhr
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Reisende können laut Bundesgerichtshof bei Flugumbuchung En

Reisende können laut Bundesgerichtshof bei Flugumbuchung Entschädigung erhalten: Das gilt auch dann, wenn die Passagiere rechtzeitig informiert wurden. Urlauber hatten geklagt, weil ihr Flug in die Türkei zwei Wochen vor der Pauschalreise auf eine andere Uhrzeit verlegt wurde. FVW

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