Rail&Fly-Tickets bieten keine Anschlussgarantie auf den Flug
Wer seinen Flieger wegen eines verspäteten Zuges verpasst, hat keine Ansprüche auf Entschädigung. Das entschied das Landgericht München und wies eine Klage zweier Urlauber ab. Reisende haben mögliche Verzögerungen bei der Wahl ihres Zuges selbst zu berücksichtigen. In dem aktuellen Fall sei die Zeit zu knapp berechnet gewesen. Airliners