8. Mai 2018 | 11:00 Uhr
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Nicht immer Entschädigung bei Hotelwechsel

Der Kläger hatte in seinem Urlaubshotel in der Dominikanischen Republik Mängel festgestellt und nach Ausbleiben eines von ihm geforderten Umzugsangebotes eigenmächtig das Hotel gewechselt. Er forderte neben des Minderungsbetrags von 986 Euro zusätzlich eine Entschädigung vom Veranstalter in Höhe von 3.781 Euro. Das Gericht entschied gegen ihn, weil es keine erheblichen Mängel feststellen konnte. Travel One

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