10. Dezember 2021 | 13:37 Uhr
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Neue Coronaregeln erschweren Übernachtungsverbote

Das am Freitag verabschiedete neue Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften ermöglicht es den Bundesländern nicht länger, im Alleingang Reisen oder Übernachtungsangebote zu untersagen. Allerdings gelten die Änderungen erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

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Länder können künftig nicht mehr im Alleingang Reise- und Übernachtungsverbote erlassen

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das neue Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Damit gelten nach dem Ende der pandemischen Lage neue Regeln. Die Landesregierungen dürften nicht länger im Alleingang Reisen oder Übernachtungsangebote untersagen oder die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel anordnen, sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt, informiert der DRV.

Der Reiseverband zeigt sich mit der Neuregelung zufrieden. "Mit dem neuen Gesetz kann ein Bundesland künftig keine touristischen Übernachtungen und Busreisen mehr verbieten. Auch die Schließung von Reisebüros gehört damit der Vergangenheit an. Einschränkungen in diesen Bereichen kann es demnach nur noch unter Mitwirkung des Bundes geben. Diese Entscheidung begrüßen wir sehr. Sie sorgt für ein höheres Maß an Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit und dürfte zu einer angemessen differenzierten Risikobetrachtung im Bundesvergleich führen“, teilt der Verband mit.

Ein Wermutstropfen bleibe allerdings. Die Änderungen gelten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Sie gelten auch nicht für vor dem 25. November 2021 getroffene Maßnahmen. Diese können gemäß § 28a Abs. 9 Infektionsschutzgesetz noch bis zum 15. Februar 2022 beibehalten werden.

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