Milliardenstrafe für Google, schlechtere Treffer für Hotels
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der EU-Kommission verhängte Strafe über 2,42 Milliarden Euro bestätigt, da Google Wettbewerber in den Suchergebnissen benachteiligt hatte. Google hat inzwischen aufgrund des Digital Markets Acts (DMA) ohnehin reagieren müssen, doch die neue Darstellung von Suchtreffern ist nun zum Nachteil der Hotellerie.
Der EuGH hat entschieden: Google missbrauchte eine marktbeherrschende Stellung und verursachte dadurch Schäden in Milliardenhöhe bei Preisvergleichsseiten. Dies führte dazu, dass Shopping-Kunden in ganz Europa nicht die besten Angebote sahen und häufig mehr bezahlten, als nötig gewesen wäre. Statt fairem Wettbewerb und Transparenz beeinflusste Google die Darstellung der Suchergebnisse, indem es sein eigenes Produkt "Google Shopping" bevorzugt anzeigte, während Konkurrenten benachteiligt wurden.
Konkret ging es in dem vorliegenden Fall also um die Darstellung der Shopping-Ergebnisse, doch im Kern eben um die seit dem DMA nunmehr unmissverständlich verbotene Selbst-Präferenzierung, mit der Google seine eigenen Produkte oder Dienstleistungen gegenüber denen von Wettbewerbern bevorzugte. Etwa indem Google die eigenen Angebote in Suchergebnissen oder Rankings besser positionierte oder ihnen mehr Sichtbarkeit verschafft hatte.
Aus diesem Grund musste Google inzwischen auch die Ergebnistreffer im Bereich der Reise- und Hotelsuche stark anpassen, um möglichen weiteren Strafen zu entgehen. Doch die Veränderungen sorgen jetzt für stark rückläufige Sichtbarkeiten und Buchungszahlen bei den Hotelbetrieben. Wie Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), in einer Präsentation auf dem HSMA Day dokumentierte, sind die Auswirkungen der Anpassungen für die Hotellerie dramatisch.
Verlinkung zu Hotels aus Google-Maps steht zur Disposition
So wurden in den derzeitigen A-B-Tests die Verlinkungen bei Google Maps zu den Hotels entfernt und auch die Verlinkungen zu Google Hotels gestrichen. Organische Suchergebnisse sind kaum noch zu sehen. Bei der Abwägung der gelisteten Suchtreffer zwischen direktem und indirektem Vertrieb müsse Google nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission nun überwiegend den indirekten Vertrieb prominent platzieren, sprich Vergleichsportale oder Buchungsportale, erklärt Luthe. "Eigentlich bestünde Google bei der Hotelsuche dann nur noch aus einer riesigen Liste an OTAs", schildert Luthe die neue Situation und spricht von einem Kollateralschaden. "Das war so nicht gewollt und ist weder im Sinne von Google noch eines gesunden Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes."
Konkret werde es künftig weniger Direktbuchungen geben, da ist sich der Hotelexperte sicher. "Wir verlieren unsere Sichtbarkeit". Sogar die Ergebnisse der Google Ads würden sich dramatisch verschlechtern. "Im Mittel verzeichnen wir einen Rückgang von 30 Prozent und mehr bei den Klicks und dann auch bei den Buchungen", so Luthe.
Zwar sei Google daran interessiert, weiterhin ausgewogene Suchergebnisse zu liefern, doch die Sorge vor weiteren Strafen sei eben auch sehr groß. Ein Kompromiss könnte sein, dass Google dem Nutzer künftig per Klick die Wahlfreiheit lässt, ob er lieber eine Liste mit OTA-Ergebnissen zu seiner Suche oder eine Liste mit direkten Treffern von Einzelbetrieben erhalten möchte. Entsprechende Tests laufen derzeit, der Ausgang ist aber ungewiss. Luthe: "Der September ist der Monat der Entscheidung. Es kann sogar darauf hinauslaufen, dass die EU-Kommission weitere Einschränkungen beschließen wird. Dann bliebe von Google Search, wie wir es einmal kannten, nicht mehr viel übrig."
Pascal Brückmann