Keine Preisminderung bei angekündigtem Lärm
Wer ein Hotel bucht, obwohl der Veranstalter vorher vor Baulärm warnt, bekommt kein Geld zurück, entschied das Amtsgericht München. Ein Tourist klagte, weil der hoteleigene Strand saniert wurde und der Krach unerträglich gewesen sei. Doch in der Buchungsbestätigung hatte gestanden, dass es zu Lärm- und Sichtbelästigungen kommen könne. Spiegel