28. März 2025 | 18:48 Uhr
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Justizministerium testet eigenes Portal für Fluggastrechte

Mit einem neuen, vom Bundesjustizministerium entwickelten Online-Portal können Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche nun selbst digital einklagen. Der Dienst läuft zunächst an sieben Gerichten in Flughafennähe. Voraussetzung ist ein digitales Bürgerkonto. Das Pilotprojekt soll den Zugang zur Justiz erleichtern und könnte künftig auf weitere Rechtsbereiche ausgeweitet werden.

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Ein neues Online-Portal soll Fluggästen Klagen zur Einforderung ihrer Rechte erleichtern

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Das Bundesjustizministerium testet ein neues Online-Portal, über das Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche bei Flugausfällen oder Verspätungen selbst einklagen können. Ziel des Pilotprojekts ist es, häufige und standardisierte Klageverfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren. Das Verfahren ist laut Ministerium Teil des Projekts "Zivilgerichtliches Online-Verfahren", das gemeinsam mit dem Digital-Service des Bundes entwickelt wird.

Das neue Angebot richtet sich an Passagiere, die auf eigene Faust gegen Fluggesellschaften vorgehen möchten – ohne die Dienste von Legal-Tech-Plattformen oder Anwälten. Nutzer werden durch einen Vorab-Check mit standardisierten Fragen geleitet, um ihre Erfolgsaussichten zu prüfen. Im Anschluss lässt sich eine fertige Klage digital erstellen und übermitteln.

Nur an ausgewählten Gerichten möglich

Der digitale Klageweg steht aktuell an sieben Gerichten zur Verfügung. Sie liegen in der Nähe großer Flughäfen: Bremen, Düsseldorf, Königs Wusterhausen, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg und Nürtingen. Weitere Standorte könnten folgen, wenn das Verfahren erfolgreich verläuft.

Voraussetzung für die digitale Einreichung ist das Bürgerkonto "Mein Justizpostfach", das über ein Bürgerkonto auf Basis der Bund-ID eingerichtet werden kann.

Eigenes Risiko statt Provision

Im Unterschied zu Legal-Tech-Anbietern behalten die Kläger ihre Entschädigung vollständig; sie müssen allerdings einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Im Fall einer Niederlage drohen weitere Kosten, wie etwa die Übernahme der Anwaltskosten der Fluggesellschaft. Das Ministerium setzt hier nach eigenen Angaben auf Eigenverantwortung – und auf die Vereinfachung der Abläufe durch die Digitalisierung. Das Ministerium hat die Fluggastrechte als ersten Anwendungsbereich für das neue Verfahren gewählt, weil sich die Fälle häufig ähneln und sich gut für automatisierte Prozesse eignen.

Für die Legal-Tech-Plattformen könnte das neue Portal zum Problem werden, wenn es denn einwandfrei funktioniert. Denn ihre Geschäftsmodelle basieren vor allem auf der Hinhalte-Politik der Airlines und schleppenden Verfahren. Ein beachtlicher Teil der von Verspätungen und Flugausfällen betroffenen Reisenden könnte gewillt sein, ein gewisses finanzielles Risiko zu tragen und sich im Gegenzug die üppigen Provisionen der Plattformen zu sparen, wenn ihnen die rechtliche Lage als eindeutig erscheint.

Christian Schmicke

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