25. Juli 2019 | 07:00 Uhr
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Gericht erteilt Trinkgeld-Klauseln bei Kreuzfahrten Absage

Veranstalter von Kreuzfahrten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Passagiere kein pauschales Trinkgeld vom Bordkonto abbuchen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Berge und Meer entschieden.

Justitia

Passagiere dürfen selbst entscheiden, ob sie Trinkgeld zahlen oder nicht. Das Urteil des OLG Koblenz ist rechtskräftig.

"Es muss den Passagieren überlassen bleiben, wie viel Trinkgeld sie zahlen möchten. Die verbreitete Unsitte, Beträge von oft mehr als 100 Euro pro Reise ohne vorherige Erlaubnis einzubehalten, ist nach dem Urteil rechtswidrig", sagt Kerstin Hoppe vom VZBV.

Trinkgeldempfehlung in Form einer Widerspruchslösung ist unwirksam
Der Reiseveranstalter Berge und Meer hatte in einem Prospekt von Aldi-Reisen für eine Kreuzfahrt geworben. Dort wurde auf die Trinkgeld-Regelung an Bord hingewiesen. Die Regelung besagte, dass ein Trinkgeld von zehn Euro pro Person und Nacht automatisch vom Bordkonto der Reisenden abgebucht werde. Diesen Betrag könnten sie an der Rezeption kürzen, streichen oder erhöhen. Das Oberlandesgericht Koblenz  (Az. 2 U 1260/17) schloss sich der Auffassung des VZBV an, dass die vom Veranstalter als "Trinkgeldempfehlung" bezeichnete Regelung unzulässig ist.

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