30. Mai 2018 | 11:00 Uhr
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Mailen

Entschädigung bei Verspätung nach Streikabsage

Den Passagieren steht diese zu, wenn sich der Abflug um mehr als drei Stunden verzögert. Das gilt auch, wenn eine Airline die Verbindung wegen eines angedrohten Ausstands etwa der Fluglotsen absagt, den Flug aber dann doch durchführt. Das hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschieden. In dem Fall ging es um einen Flug von Thessaloniki nach Berlin, der Gast erhielt 400 Euro. Münchner Merkur

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