Enteisung ist kein außergewöhnlicher Umstand
Sie gehört zu den normalen Pflichten einer Airline. Das hat das Amtsgericht Frankfurt im Falle einer Frau entschieden, die von der Mainmetropole über Kuwait nach Indien reiste. Weil sich der erste Flug verspätete, verpasste sie den Anschluss und erreichte das Ziel erst einen Tag später als vorgesehen. Demnach steht ihr eine Entschädigung zu. Spiegel