24. Mai 2023 | 18:42 Uhr
Teilen
Mailen

Ein Aufpreis rechtfertigt keine Entschädigung für Fluggäste

Anzeige

Mitmachen und tolle Goodies aus Abu Dhabi gewinnen

Nach all den Storys unserer Themenwoche ein kleiner Vorgeschmack auf Abu Dhabi gefällig? Dann machen Sie mit bei unserem Gewinnspiel. Zwei einfache Fragen zu Abu Dhabi richtig beantworten, und mit etwas Glück gewinnen Sie eins von drei Goodie-Bags mit Überraschungen aus Abu Dhabi. Infos und Teilnahme gleich hier. Reise vor9

Weil er früher geflogen war, trat ein Urlauber den Hinflug seiner Pauschalreise nach Antalya nicht an. Für den Rückflug berechnete Lufthansa dann einen anderen Tarif und verlangte einen Aufschlag. Das Fluggastportal Flightright hielt das für eine Verweigerung der Beförderung und klagte für den Passagier auf Entschädigung. Damit blitzte Flightright bei Bundesgerichtshof nun ab, schließlich sei der Fluggast befördert worden. Ob der Aufschlag rechtens war, entschied das Gericht nicht. Airliners

Anzeige DIAMIR