Ein Aufpreis rechtfertigt keine Entschädigung für Fluggäste
Weil er früher geflogen war, trat ein Urlauber den Hinflug seiner Pauschalreise nach Antalya nicht an. Für den Rückflug berechnete Lufthansa dann einen anderen Tarif und verlangte einen Aufschlag. Das Fluggastportal Flightright hielt das für eine Verweigerung der Beförderung und klagte für den Passagier auf Entschädigung. Damit blitzte Flightright bei Bundesgerichtshof nun ab, schließlich sei der Fluggast befördert worden. Ob der Aufschlag rechtens war, entschied das Gericht nicht. Airliners