17. August 2017 | 11:00 Uhr
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Blitzschlag ist ein "außergewöhnlicher Umstand"

Daher muss eine Airline den Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sich deswegen der Abflug verzögert oder ganz storniert wird. In dem Fall ging es um einen gecancelten Flug aus der Dominikanischen Republik nach Deutschland. Die Maschine wurde auf dem Vorflug von Frankfurt in die Karibik von einem Blitz getroffen – die Reparatur dauerte drei Tage. Airliners

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