Airline muss Entschädigung erst ab drei Stunden Verspätung
Airline muss Entschädigung erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort zahlen: Passagiere haben bei einer Annullierung keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie durch den Ersatzflug insgesamt nicht mehr als drei Stunden Zeit verlieren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover hervor. Airliners