25. September 2015 | 18:00 Uhr
Teilen
Mailen

Airline muss Entschädigung erst ab drei Stunden Verspätung

Airline muss Entschädigung erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort zahlen: Passagiere haben bei einer Annullierung keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie durch den Ersatzflug insgesamt nicht mehr als drei Stunden Zeit verlieren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover hervor. Airliners

Anzeige