Airline darf Passagiere wegen fehlerhafter Pässe ablehnen
Eine Airline verweigerte einer Familie den Flug nach Südafrika, weil die Reisepässe der Kinder nur verlängert und nicht neu ausgestellt waren. Erst einen Tag später konnten sie mit neuen Papieren und Aufpreis abheben. Zu Recht, so das Amtsgericht Frankfurt, die Fluggesellschaft sei nicht verpflichtet, vor der Reise auf die Einreisebestimmungen hinzuweisen. Spiegel