Airline darf Betrunkenen Transport verweigern
Ein Mannes aus Niedersachsen klagte gegen seinen Veranstalter, weil die Fluggesellschaft sich geweigert hatte, ihn und seine Frau nach einer Pazifik-Kreuzfahrt aus Australien zurückzufliegen. Beide seien zu betrunken und damit fluguntauglich gewesen, lautete das Urteil des Amtsgerichts München, das den Mann abblitzen ließ. Spiegel