Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss derzeit entscheiden, ob die Mediennutzung durch Bewohner von Pflegeheimen in ihren privaten Wohnräumen als öffentlich und somit gema-pflichtig gilt. Um die kulturelle Teilnahme der Bewohner nicht zu gefährden, fordert der Biva-Pflegeschutzbund eine bundesweite Gebührenfreiheit für Rundfunksendungen in Pflegeheimen.