Von der FTI-Insolvenz betroffene Reisebüros können laut Deutschem Reiseverband (DRV) aufatmen: Ein juristisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine der im Insolvenzrecht vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten greift und eine Pflicht zur Rückzahlung erhaltener Provisionen ausgeschlossen ist.