Tschechien verpflichtet Besucher zu Tests bei der Einreise
Die neue Verordnung des tschechischen Gesundheitsministeriums gilt ab Freitag. Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommt, muss ein negatives Antigen-Testergebnis vorweisen. Vollständig Geimpfte müssen keinen Test absolvieren.
Wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt, darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein; bei einem PCR-Test sind es 72 Stunden. Zudem muss vorab ein Online-Meldeformular ausgefüllt werden. Der sogenannte kleine Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthaltsdauer, zum Beispiel zum Einkaufen, ist von der Neuregelung nicht betroffen und bleibt ohne Auflagen möglich.