Regierung beschließt verschärfte Einreiseverordnung
Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die neue Verordnung, laut der Rückkehrer aus Regionen mit besonders hohen Inzidenzen oder mutierten Varianten des Virus schon vor der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Der Nachweis könne bei der Einreisekontrolle verlangt werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
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Der Abstrich, der dafür erforderlich ist, darf nach der Verordnung nicht länger als zwei Tage her sein. Rückkehrer aus anderen Risikogebieten müssen spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen ebenfalls negativen Test nachweisen, Reise vor9 hat darüber bereits berichtet. "Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage", wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Agenturmeldungen zitiert. Wer trotzdem darauf nicht verzichten wolle, müsse sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen. Außerdem gilt für alle Reisenden weiter die Pflicht, sich bei der Einreise digital anzumelden.
Zudem herrscht nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht. Diese wird nicht durch die Einreiseverordnung geregelt, sondern von den Bundesländern auf Basis der abgestimmten Musterquarantäne-Verordnung des Bundes festgelegt. Die aktuelle Fassung dieser Verordnung werde derzeit noch beraten, heißt es. In Nordrhein-Westfalen hatte ein Gericht die Quarantänepflicht für Reisende, die aus Regionen mit einer niedrigeren Inzidenz als an ihrem Heimatort einreisen, gekippt.
Die Einreiseverordnung sieht bei den Anmelde- und Testpflichten keine Ausnahmen für Geimpfte oder Personen vor, die zuvor bereits mit Corona infiziert waren. Sie soll bereits am Donnerstag in Kraft treten.