3. Dezember 2020 | 16:27 Uhr
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Baden-Württemberg schickt Tagestouristen nicht in Quarantäne

Anders als Bayern will das Bundesland im Südwesten der Republik vorerst an einer Ausnahmeregelung festhalten, nach der Wintersportler und andere Tagestouristen, die kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne müssen.

Grenze

Wer kurz in einem ausländischen Risikogebiet war, muss in Baden-Württemberg nicht in Quarantäne

Ein Sprecher des zuständigen Landessozialministeriums wird von der Nachrichtenagentur "DPA" mit den Worten zitiert, es seien in Baden-Württemberg derzeit keine Einschränkungen hinsichtlich dieser Regelung vorgesehen. Sie gilt für Einwohner Baden-Württembergs, die sich weniger als 24 Stunden in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben.

Bayern hatte eine ähnliche Regelung in der vergangenen Woche zurückgenommen. Ausnahmen ohne Quarantänepflicht soll es dort nach Aufenthalten in ausländischen Risikogebieten unter 24 Stunden nur noch geben, wenn triftige Gründe die Reise erforderlich machten. Darunter fallen beispielsweise Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Bayern rechnet nun angesichts der unterschiedlichen Regelungen in den beiden benachbarten Bundesländern damit, dass in den kommenden Monaten Menschen aus Bayern Baden-Württemberg als Schlupfloch nutzen, um ins benachbarte Ausland, wie etwa die Schweiz, zu reisen und sich der Quarantäne anschließend zu entziehen. An der Grenze zwischen den Bundesländern hätten sie wohl keine Kontrollen zu befürchten.

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