Auswärtiges Amt verschärft Reisehinweis für Türkei
Nachdem ein Istanbuler Gericht am Dienstag für sechs Menschenrechtler, unter denen auch ein Deutscher ist, Untersuchungshaft angeordnet hatte, verschärfte das Auswärtige Amt nun seinen Reisehinweis für die Türkei. In dem am Donnerstag geänderten Hinweis heißt es nun, alle deutschen Staatsbürger, "die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen". Bislang war dieser Hinweis auf einzelne Personengruppen begrenzt worden. Außerdem weist das Amt darauf hin, dass die türkische Regierung den im Juli vergangenen Jahres nach dem Putschversuch durch Teile des Militärs ausgerufenen Notstand mindestens bis zum 19. Oktober verlängert hat. Er bedeutet, dass unter anderem Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden können. Im Einzelfall könne es auch zu Festnahmen von Personen kommen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen. Das war unter anderem bei den jüngst betroffenen Menschenrechtlern geschehen, denen ohne jeden Beleg die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt wird. In der Türkei können Menschen bis zu fünf Jahre in Untersuchungshaft gehalten werden, bevor ein Prozess gegen sie beginnen muss. "Deutsche Staatsbürger sind nicht vor willkürlichen Verhaftungen sicher“, fasst Bundesaußenminister Sigmar Gabriel in einem Statement die Situation zusammen. Man könne daher gar nicht anders, als die Reise- und Sicherheitshinweise anzupassen. Auf die Machtlosigkeit deutscher Behörden in solchen Fällen weist das Auswärtige Amt bereits seit längerem hin. "Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt", heißt es in dem Reisehinweis.
Konkrete rechtliche Auswirkungen für Reisende und Veranstalter hat die Änderung des Reisehinweises indes nicht, sie ist eher symbolischer Natur. Denn eine Reisewarnung existiert nach wie vor nur für einzelne Landesteile, etwa an den Grenzen zu Syrien und dem Irak. Dementsprechend ändert sich auch an den Storno- und Umbuchungsbedingungen für gebuchte Reisen nichts. Die Veranstalter bieten auch keine davon abweichenden Lösungen an. Allerdings würden die Gäste in den türkischen Urlaubsgebieten von den Veranstaltern über den geänderten Reisehinweis informiert, teilt der DRV mit.
Unterdessen hat der türkische Präsident Recep Tayip Erdogan im Zuge einer Kabinettsumbildung auch das Tourismusministerium neu besetzt. Nabi Avci, der seit Mai 2016 das Ministerium für Kultur und Tourismus in Ankara leitete, wird durch Numan Kurtulmus ersetzt. Türkische Medien spekulieren, dass Kurtulmus, der als Vertrauter des Präsidenten gilt und wie sein Vorgänger keine Erfahrung im Tourismus besitzt, auf diese Weise der Weg zum Posten des Parlamentssprechers geebnet werden solle.
Christian Schmicke
Den aktualisierten Reisehinweis des Auswärtigen Amtes finden Sie hier.
Das Pressestatement von Bundeaußenminister Sigmar Gabriel zu diesem Thema finden Sie hier.