Afrika-Anbieter blitzen vor Gericht wegen Reisewarnung ab
Zwei Afrika-Veranstalter hatten beim Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, um die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Tansania, Seychellen, Mauritius und Namibia aufheben zu lassen. Das Gericht hat den Antrag zurückgewiesen.
Die Reiseveranstalter Elangeni African Adventures aus Bad Homburg und Akwaba Afrika aus Leipzig hatten ihre Forderung am 12. Juni eingereicht. In einer ersten Stellungnahme auf die Abweisung der Klage heißt es: "Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unserer stichhaltigen Argumentation nicht folgen wollte und so praktisch den Entzug der Geschäftsgrundlage für alle Afrika-Veranstalter weiter bestehen lässt", sagt Heike van Staden, Chefin von Elangeni African Adventures.
Das Infektionsgeschehen in den Ländern Tansania, Seychellen, Mauritius und Namibia weise deutlich geringere Fallzahlen als in vielen europäischen Ländern auf, während gleichzeitig strenge Hygienemaßnahmen getroffen worden seien. Trotz der offensichtlichen Gründe, die gegen einen Fortbestand der unspezifischen weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sprächen, habe das Verwaltungsgericht Berlin den Antrag abgelehnt. Die Afrika-Spezialisten sehen aber dennoch etwas Positives, denn die Touristik wehre sich. "Der touristische Mittelstand hat die Corona-Schockstarre überwunden und kämpft mit allen Mitteln um seine Existenz", heißt es in der Mitteilung.
Akwaba Afrika und Elangeni African Adventures sind Teil einer Interessensgemeinschaft verschiedener Afrika-Reiseveranstalter aus ganz Deutschland, die mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ins Leben gerufen wurde.
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