27. Januar 2018 | 10:00 Uhr
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Was im Arbeitszeugnis stehen muss

Sie sind eine Wissenschaft für sich. Die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen richtet sich nicht nur danach, was darin steht, sondern auch danach, was darin fehlt. Ein Gerichtsurteil stellte nun fest, dass das Verhalten gegenüber Vorgesetzten im Zeugnis erwähnt werden muss. Auf einen Hinweis auf selbstständige Arbeitsweise hatte die Klägerin dagegen nach Meinung des Gerichtes keinen Anspruch. Frankfurter Rundschau

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