Urlaubsgrüße ans Finanzamt
Steuertipp für Reiseprofis: Selbstständige, die mindestens zehn Prozent ihrer Reisezeit beruflich nutzen, können auch die Kosten anteilig absetzen. Ist also die Hälfte der Reisezeit geschäftlich motiviert, kann man auch 50 Prozent der Ausgaben beim Finanzamt angeben. Handelsblatt Foto: Pixabay/Creative Commons