Wann Radler nebeneinander fahren dürfen
Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass mit Fahrrädern nebeneinander gefahren werden darf, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Andernfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Verkehrsbehinderung liegt vor, wenn andere Fahrzeuge aufgrund der Fahrbahnbreite nicht in der Lage sind, nebeneinander fahrende Radfahrer zu überholen. Eine Ausnahme gilt für Gruppen ab 15 Rädern. Sie dürfen im Verbund stets zu zweit nebeneinander fahren. T-Online