Wikinger-Chef kritisiert Sonder-Stornoregeln wegen Corona
Sonderregelungen von zwei Monaten oder 65 Tagen hätten keinen echten Nutzen, findet Daniel Kraus. Sie stimulierten vielleicht kurzfristig den Absatz, gäben aber keine Planungssicherheit – "nicht dem verunsicherten Urlauber, nicht dem Reisebüro und nicht dem Veranstalter". Besser sei ein kulanter Umgang mit Umbuchungswünschen.
Wikinger Reisen halte trotz des Coronavirus bewusst an seiner üblichen Stornoregelung fest, betont der geschäftsführende Gesellschafter des Veranstalters. Zuvor hatten zahlreiche Anbieter von Rund- und Gruppenreisen mitgeteilt, dass ihre Kunden bei Neubuchungen für das laufende Jahr ihre Reise bis 60 oder 65 Tage vor der Abreise kostenlos stornieren könnten. Bei den meisten von ihnen fallen laut AGB je nach Reiseart bis zum 31. Tag vor der Abreise Stornokosten in Höhe von zehn bis 30 Prozent an.
Nun verweist der Wikinger-Chef mit Recht darauf, dass ein kostenloses Stornorecht bis zwei Monate vor Reisebeginn gerade im Hinblick auf schwer einschätzbare Entwicklungen wie die Ausbreitung des Coronavirus nicht wirklich Sicherheit in die Planung bringt. Sie ermöglicht es den Kunden allenfalls, ihre Reiseentscheidung innerhalb eines überschaubaren Zeitraums noch einmal zu überdenken. Auch für die Veranstalter sind die geänderten Fristen ein zweischneidiges Schwert. So könnten Buchungen unter Vorbehalt dem Reiseveranstalter fälschlicherweise suggerieren, dass die Mindestteilnehmerzahl für eine Reise erreicht wird. Das würde allerdings im Falle mehrerer Stornos zum jeweiligen Stichtag wieder hinfällig.
"Bei offiziellen Reisewarnungen gibt es ohnehin die kostenfreie Stornierungsmöglichkeit", erinnert Kraus. "Ansonsten reagieren wir, wenn machbar, lieber kulant auf Umbuchungswünsche.“